Ombudsstelle

Gemäss Art. 79 Abs. 1 FIDLEG haben Finanzdienstleister die Pflicht, ihre Kunden über die Möglichkeit eines Vermittlungsverfahrens bei der Ombudsstelle zu informieren. Diese Information hat bei der Eingehung der Geschäftsbeziehung (a); bei Zurückweisung eines vom Kunden geltend gemachten Rechtsanspruchs (b) sowie jederzeit auf Anfrage hin zu erfolgen (c).

Die Safecore AG ist seit Dezember 2020 der Ombudsstelle für Finanzdienstleister (FINOS) angeschlossen. Der Ombudsmann ist neutral und kann kompetent informieren sowie bei Streitfragen als unabhängiger Vermittler auftreten. Teure, aufwendige und oft Jahre dauernde Gerichtsverfahren können dadurch vermieden werden.

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Safecore AG, Inhaber: Thomas Reusser (Firmensitz: Schweiz), würde gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
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